Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Reservierte und seitens des Vermieters bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am
Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Zimmer am
Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde. Die späteste Check-in-Zeit ist sonntags 20:00 Uhr und unter der Woche 22:00 Uhr.
An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, bis 3 Tage vor
Anreise zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Zimmerreservierung zu
stornieren und eine Rechnung für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer gemäß der
Stornobedingungen zu stellen.
§ 3 Stornobedingungen
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (Stornierung) der vertraglichen Leistungen die
nachfolgenden Pauschalen zu bezahlen:
Stornierung zwischen einschl. 15. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 20% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 40% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen
Unabhängig von der Dauer der Buchung wird der Stornierungszeitpunkt ausschließlich vom ersten Buchungstag ab
berechnet.
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer
bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens des Vermieters erzielt
werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur
teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der
Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die
bestellten/reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
§ 4 Endreinigung
Bei Beendigung des Mietverhältnisses fällt eine Endreinigung an, für die dem Mieter eine Gebühr von
80€ bis 150€ in Rechnung gestellt wird.
§ 5 Anderweitige Vergabe
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach § 3
errechneten Betrag zu bezahlen.
§ 6 Nichtbereitstellung und höhere Gewalt
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, etc.) kann der Vermieter jede Reservierung ohne die Leistung
von Schadensersatz absagen.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch
ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Mietvertrag
aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch
die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so hat er kein Recht auf
Mietminderung.
Bei Schlüsselverlust sind die Kosten in Höhe von 500,00€ vom Mieter zu tragen.
Das Rauchen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Rauchverbots sind die Kosten in Höhe von
200,00€ für eine Komplettreinigung vom Mieter sowie die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu
tragen. Jedes Zimmer verfügt über Rauchmelder, die mit der Brandmeldezentrale verbunden sind.
§ 8 Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche,
namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm
belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Das Hören von lauter Musik ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr zu unterlassen.
§ 9 Haftung bei Diebstahl und Verlust
Lumini Apartments haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für den Verlust, Diebstahl
oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen der Gäste, es sei denn, der Schaden beruht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lumini Apartments.
Dies gilt insbesondere für Wertsachen (z. B. Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte).
Die sichere Verwahrung obliegt dem Gast.
Für Gegenstände in Gemeinschaftsflächen (z. B. Flure, Küchen, Lounges) sowie auf
Parkflächen wird keine Haftung übernommen.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt, insbesondere solche aus den
§§ 701 ff. BGB (Gastwirt-Haftung) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Allgemeine Haftung
Für die Haftung des Vermieters gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist
ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Vermieter, dessen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 11 Fundsachen
Nach Ende des Aufenthalts zurückgelassene Gegenstände werden von Lumini Apartments
für einen Zeitraum von 2 Wochen aufbewahrt.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann die Aufbewahrung kulanzweise
bis insgesamt maximal 4 Wochen verlängert werden.
Erfolgt innerhalb der Aufbewahrungsfrist keine Abholung oder beauftragte Rücksendung,
werden die Gegenstände ordnungsgemäß entsorgt; ein Anspruch auf weitere Verwahrung
oder Wertersatz besteht nicht.
Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage des Gastes
und nach vorheriger Kostenübernahme für Verpackung und Versand.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Gast über.
Lebensmittel, verderbliche sowie hygienisch bedenkliche Gegenstände sind von der
Aufbewahrung ausgeschlossen und werden umgehend entsorgt.
Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Fundsachen während der Aufbewahrung
ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.